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BAG, 25.01.1995 - 7 ABN 41/94 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 14.01.1986 - 3 AZR 456/84
Versorgungsregelung - Betriebsrente - Höchsteintrittsalter - Bedingung
Auszug aus BAG, 25.01.1995 - 7 ABN 41/94
Das Landesarbeitsgericht ist im Anschluss an das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 6. Oktober 1992 (- 3 AZR 242/91 - AP Nr. 5 zu § 1 BetrAVG Konzern) davon ausgegangen, daß auch eine natürliche Person ein beherrschendes Unternehmen sein könne. - BAG, 08.03.1994 - 9 AZR 197/92
Haftung im qualifiziert faktischen Konzern
Auszug aus BAG, 25.01.1995 - 7 ABN 41/94
Mit diesem Rechtssatz weicht das anzufechtende Urteil vom angezogenen Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 8. März 1994 - 9 AZR 197/92 - ab. - BAG, 06.10.1992 - 3 AZR 242/91
Haftung für Versorgungsansprüche im Konzern
Auszug aus BAG, 25.01.1995 - 7 ABN 41/94
Das Landesarbeitsgericht ist im Anschluss an das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 6. Oktober 1992 (- 3 AZR 242/91 - AP Nr. 5 zu § 1 BetrAVG Konzern) davon ausgegangen, daß auch eine natürliche Person ein beherrschendes Unternehmen sein könne. - BGH, 13.12.1993 - II ZR 89/93
Begriff des herrschenden Unternehmens
Auszug aus BAG, 25.01.1995 - 7 ABN 41/94
In dieser Entscheidung hat der Neunte Senat des Bundesarbeitsgerichts im Anschluss an den Bundesgerichtshof (Urteile vom 13. Dezember 1993 - II ZR 89/93 - und vom 29. März 1993 - II ZR 265/92 -) den Rechtssatz aufgestellt, für den konzernrechtlichen Tatbestand sei nicht mehr die dauernde und umfassende Leitung der abhängigen Gesellschaft maßgebend.
- OLG Düsseldorf, 04.07.2013 - 26 W 13/08
Kommunale Holding-Gesellschaften müssen nicht immer paritätisch besetzten …
Mit Blick auf die Zielsetzungen des MitbestG, den Arbeitnehmern in einem Konzern das Mitbestimmungsrecht auf der Ebene zu eröffnen, auf der die wichtigen unternehmerischen Entscheidungen getroffen werden (…vgl. Koberski in: Wißmann/Koberski/Kleinsorge/Freis, MitbestimmungsR, 4. Aufl., § 5 MitbestG, Rdn. 2), ist von einem weiten Konzernbegriff auszugehen, so dass für die Annahme einer einheitlichen Leitung bereits die bestimmende Einflussnahme auf wesentliche Führungsfunktionen in einem einzelnen zentralen Konzernbereich, z.B. bei Einkauf, Finanzen, Organisation, Personalwesen und Verkauf, genügt (vgl. BAG, Beschl. v. 25.01.1995 - 7 ABN 41/94; BayObLG, Beschl. v. 24.03.1998 - 3Z BR 236/96; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 30.10.2006 - I-26 W 14/06 AktE). - LAG Rheinland-Pfalz, 15.12.2009 - 3 TaBV 32/09
Konzernbetriebsratsfähiger Konzern - Landesverband des Roten Kreuzes als …
- In dem Sachverhalt, der den Entscheidungen des BAG 25.1.1995 - 7 ABN 41/94 - = ArbuR 1995, 379 und des BAG 22.11.1995 - 7 ABR 9/95 - zugrunde lag, ging es um die Frage, ob auch bei einer natürlichen Person ( = Mehrheitsgesellschafter einer S-Möbel H. GmbH) als Konzernspitze ein Konzernbetriebsrat gebildet werden kann. - ArbG Wesel, 05.08.1998 - 3 BV 9/98
Auskunftsanspruch eines Betriebsrates über die durchschnittliche Gesamtzahl der …
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